1. Grundsätzliches:
    Für den Jugend-Spielbetrieb im Schachbezirk Rur - Erft (SRE) gilt die Spielordnung (SO) der Schachjugend Mittelrhein in ihrer jeweils geltenden Fassung entsprechend, soweit die SO des SRE nicht etwas Abweichendes bestimmt. Bei allen vom SRE veranstalteten Turnieren gehen Regelungen in der Ausschreibung allen anderen Regelungen vor. Die Einladungsfrist zu Turnieren beträgt zwei Wochen.  
     
  2. Spielbetrieb:
    1. Im SRE werden jährlich folgende Turniere ausgetragen:
      - Einzelmeisterschaft
      - Blitzeinzelmeisterschaft
      - Drei GRAND SLAM Turniere (als offene Turniere)
       
    2. Liegt für ein Turnier, das zur Ermittlung der Qualifikation für ein höherrangiges Turnier dient, nur eine einzige Meldung vor, kann der Spielleiter den Gemeldeten für qualifiziert erklären. Liegen nur mehrere Meldungen aus einem einzigen Verein vor, kann er die Durchführung des Turniers und/oder die Ermittlung der Qualifikation dem meldenden Verein übertragen. 
       
    3. Weitere Veranstaltungen werden vom Jugendwart in Verbindung mit den Vereinen beschlossen, besonders ist eine Verzahnung mit den Schul-Schach AG`s anzustreben.
       
  3. Einzelmeisterschaften
    1. Jeder für einen dem SRE angehörenden Verein gemeldete Jugendliche ist zugelassen.
       
    2. Zu offenen Turnieren ist zusätzlich jeder Jugendliche zugelassen, der einen Wohnsitz in den Postleitzahlengebieten 50, 52 oder 53 hat.
       
  4. Mannschaftsmeisterschaften:
    Eigene Jugend-Mannschaftsmeisterschaften werden im SRE nur bei Bedarf ausgespielt, grundsätzlich ist die Teilnahme am Spielbetrieb der SJM erwünscht.
     
  5. Inkrafttreten:
    Diese Spielordnung gilt ab dem 10.10.2001. Änderungen treten vorbehaltlich abweichender Übergangsbestimmungen mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.


Stichtag Regel des Schachbezirk Rur-Erft e.V. im Jugendbereich (SJM):
Es werden folgende Altersklassen unterschieden:

U20: Jugendliche, die das zwanzigste Lebensjahr vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nichtvollendet haben. (Saison 2003/4 Jahrgang 1984 und jünger)

U18: Jugendliche, die das achtzehnte Lebensjahr vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nichtvollendet haben. (Saison 2003/4 Jahrgang 1986 und jünger)

U16: Jugendliche, die das sechzehnte Lebensjahr vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nichtvollendet haben. (Saison 2003/4 Jahrgang 1988 und jünger)

U14: Jugendliche, die das vierzehnte Lebensjahr vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nichtvollendet haben. (Saison 2003/4 Jahrgang 1990 und jünger)

U12: Jugendliche, die das zwölfte Lebensjahr vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nichtvollendet haben. (Saison 2003/4 Jahrgang 1992 und jünger)

U10: Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben. (Saison 2003/4 Jahrgang 1994 und jünger)